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Seit dem 16. Jahrhundert sind Mandate und Reskripte in gedruckter Form als Einzeldrucke erschienen. Mit der Veröffentlichung in den sogenannten Intelligenzblättern (seit Mitte des 18. Jahrhunderts) wurde ein erster Schritt zu ihrer Systematisierung getan. Diese Entwicklung mündete unter dem Einfluss des Code Napoléon in die Herausgabe amtlicher Gesetzessammlungen. Diese seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts erscheinenden Gesetzessammlungen sind Gegenstand des Projektes. In den ersten Jahrzehnten ihres Erscheinens umfassen sie noch Sammlungen unter der Bezeichnung Edikte, Verordnungen, Ordnungen, Gesetz- sowie Gesetzessammlungen. Ab der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts firmieren sie als Gesetzessammlungen. Gesetzessammlungen sind in den einzelnen Territorien erschienen.